News

 

mobiles Heizgerät

Einen Heizungsausfall kann man nicht vorher sehen. Die Wartezeiten zur Neubestellung teilweise sehr lang. Zur Überbrückung der Ausfallzeit können Sie ab diesem Jahr unser mobiles Heizgerät mieten. 

Die Elektroheizzentrale von ASOS mit 21 kW wird von uns bei Ihnen zur Überbrückung verbaut und wieder abgebaut, sobald Ihre Heizung repariert oder ersetzt wurde. Achtung es ist ein Starkstromanschluss mit 32 A für die Installation benötigt.

Den aktuellen Mietsatz erfragen Sie bitte telefonisch unter der Nummer 03724-15286 oder per Email info@shk-braeutigam.de.

Sie wünschen eine Finanzierung ? Bei uns im Haus kein Problem, sprechen Sie uns an !

Sie wünschen eine neue Heizung, eine Solaranlage oder ein neues Bad und benötigen eine Finanzierung, dann sprechen Sie uns an, wir haben die Partner mit denen wir das Regeln können!

Änderungen bei der Beantragung der Zuschüsse

Seit 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim BAFA zu beantragen.
Nähere Informationen finden Sie hier.

Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung

Die gesetzlichen Regelungen zum Umweltschutz haben sich im August 2017 durch das Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen (AwSV) geändert.
Zu beachten ist:
- regelmäßige Kontrolle des Tanks auf z.B. Leckagen, Risse, Verformungen und starken Heizölgeruch
- Sicherstellung eines trockenen Auffangraumes (wenn sich die Tanks in so einem befinden), in dem keine weteren Gegenstände stehen dürfen
- der Tank muss über einen intakten und zugelassenen öldichten Innenanstrich verfügen
- zwingend vorgeschrieben ist eine Dokumentation - legen Sie sich also einen Ordner an, in dem alle betreffenden Unterlagen (wie Rechnungen, Prüfberichte, Betriebsanleitung etc.) einsortiert sind
- regelmäßige Prüfung der Tanks inkl. unterirdischer und oberirdischer Anlagen durch einen Sachverständigen
- wollen Sie Ihre Heizöltankanlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mind. sechs Wochen im Voraus schriftlicht anzeigen (nach einer Änderung muss die Anlage zwingend durch einen Sachverständigen geprüft werden)
- beachten Sie, dass für eine ordnungsgemäße Befüllung einige Regeln gelten (wie z.B. freier Zugang zum Tank, Bestimmung des Füllstandes muss möglich sein, vorher Heizung ausschalten usw.)
- in Überschwemmungs- und Risikogebieten gelten besondere Sicherheitsanforderungen - wohnen Sie in so einem Gebiet müssen die Anlagen nachgerüstet werden, wenn Sie nicht jetzt schon den Anforderungen entsprechen
- bei Stilllegung einer Anlage ist zwingend ein Fachbetrieb hinzuziehen, um eine vollständige Entleerung zu gewährleisten und die Leitungen fachgerecht zu entfernen
-  ältere Kunststofftanks aus Polyethylen oder Polyamid sollten bei Mängel oder Problemen unbedingt ausgetauscht werden
- Grenzwertgeber, die vor 1985 eingebaut wurden, sind gegen neue Grenzwertgeber auszutauschen oder jährlich auszubauen und zu kontrollieren (muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden)

Bei Fragen kontaktieren Sie uns einfach unter: Tel. 03724 / 15286 oder unter service@shk-braeutigam.de